Friedhofs- und andere Gebühren

    1. Grabgebühren
    a Reihengrab (Einzelgrab)
    für Personen über 5 Jahre
    bei einer Laufzeit von 20 Jahren
    für Kinder bis 5 Jahren
    153,00 Euro
    bei einer Laufzeit von 10 Jahren 77,00 Euro
    b Familiengrab (Doppelgrab)
    Laufzeit 20 Jahre
    307,00 Euro
    Familiengrab (Dreifachgrab)
    Laufzeit 20 Jahre
    409,00 Euro
    c Urnen+grab (wie Einzelgrab) 153,00 Euro
    d Gebühr für die Beisetzung einer Urne in
    einem belegten Grab mit einer Restruhezeit
    von 5 Jahren
    5,00 Euro
    2. Sonstige Gebühren
    a für Friedhofs-, Grabmal- und Bepflanzungsordnung 3,00 Euro
    b Benutzungsgebühr für Leichenhaus 56,00 Euro
    3. Kausalgebühren
    a Beerdigungsgebühr 26,00 Euro
    b Traugebühr 26,00 Euro
    4. Aufwandsentschädigungen
    a Mesner 18,00 Euro
    b Organist 18,00 Euro
    c Chorleitung 11,00 Euro
    d Chor 57,00 Euro
    e Kreuzträger 8,00 Euro
    f Läutbuben je 3,00 Euro
    5. Taufgebühren
    für Mesner und Organisten je 11,00 Euro
    Kasualgebühren werden keine erhoben
    Die Gebühren bezahlen Sie bitte bei Kirchenpfleger Johann Rudelsberger.